Benötigte Unterlagen für die Zulassung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (bei Vertretung)
- Rechnung/Kaufvertrag
- Datenauszug/Typenschein/Einzelgenehmigung
- Benützungsüberlassung (bei einem Leasingfahrzeug)
- Versicherungsbestätigung
Für alle PKWs die älter als 3 Jahre sind oder LKWs und Motorräder die älter als 1 Jahr sind wird zusätzlich benötigt:
Bei Minderjährigen wird zusätzlich benötigt:
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
- Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
- Bei Vollendung des 15. Lebensjahres: Zulassung Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge,
- Bei Vollendung des 16. Lebensjahres: Zulassung Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Bei Vollendung des 17. Lebensjahres: Zulassung Fahrzeuge der Klassen M1, N1 (d.h. PKW bis 3,5 t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3,5 t)
- Behinderte Minderjährige (Behindertenausweis nötig)
Benötigte Unterlagen für die Abmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (bei Vertretung)
- Datenauszug/Typenschein/Einzelgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
- Kennzeichentafeln (nicht nötig bei Abmeldung nur eines Fahrzeuges aus einem Wechselkennzeichen)
Für die Abmeldung des KFZ von verstorbenen Zulassungsbesitzern wird zusätzlich benötigt:
- Zustimmungserklärung der Nachlassverwalterin oder Einantwortungsurkunde